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Die Plan & Bau Schulzki GmbH weist darauf hin, dass die Informationen auf der
Webseite in keinem Fall rechtliche Zusicherungen darstellen. Alle Angaben sind
ohne Gewähr, jegliche Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder veraltete
Informationen ist ausgeschlossen.
Sämtliche Informationen und Daten, ihre Nutzung sowie sämtliche mit der Webseite
der Plan & Bau Schulzki GmbH zusammenhängendes Tun, Dulden oder
Unterlassen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss von
internationalem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Vreden.
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Telekommunikationsdienstegesetzes (IuTDG) behandelt. Eine Weitergabe von
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von allen Inhalten aller fremden Seiten und machen uns ihre Inhalte nicht zu eigen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon
abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Bestellung zustande. Mündliche,
fernmündliche und Telefax-Vereinbarungen sind nur
dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
3. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau)
gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B. Vereinbarung
nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
4. Leistungen und Lieferungen
4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen
einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, daß die geschuldeten
Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und
schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben
(z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.).
4.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werkstatt,auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen,
dass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich,
so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis
zu setzen. In jedem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der
Lieferanschrift angegebenen Grundstück.
4.4 Einige Standardmodelle unterliegen einer Mindestbestellmenge,
bitte fragen Sie bei kleineren Losgrößen die Lieferbarkeit an.
4.5 Alle Elektro- und Sanitärinstallationen beziehen sich nur auf die von uns
gelieferten Möbel! Sonstige Anschlüsse sind vor Ort durch das Fachunternehmen
zu überprüfen und gegebenenfalls auszuführen. Für die Richtigkeit der Ausführung
übernimmt jedenfalls das beauftragte Fachunternehmen (Elektro/Sanitär) die
Verantwortung. Alle Maße und Richtigkeiten der Angaben sind bauseits zu prüfen!
Auch bei eventuell von uns ausgeführten Anschlußarbeiten hat das
Fachunternehmen diese abschließend zu prüfen und hierfür die Gewährleistung
zu übernehmen!
4.6 Eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten
oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die
Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer
Preissteigerung von mehr als fünf Prozent einzelner Positionen aus einem Vertrag
kann der Kunde von diesen Positionen aus dem Vertrag zurücktreten.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar
netto Kasse, ohne Skontoabzug, ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei
Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Erstgeschäfte nur gegen Vorkasse!
Wird die Zahlungsfrist überschritten, so ist der Verkäufer berechtigt,
ohne weitere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an die gesetzlichen
Verzugszinsen, mindestens aber 5 % Zinsen jährlich über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen.
Bei Vertragsabschluß anerkannte Preise sind dann zu ändern, wenn
die Rohstoffpreise während der Auftragsausführung um mehr als 5% steigen
oder fallen.
6. Mängelrügen
Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und
unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang
der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen 3 Tagen
schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach
unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch
Neulieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung,
Minderung und Schadenersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten
Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von
der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung
und endet bei Bauleistungen nach 4 Jahren, ansonsten gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung auf neue elektrische Geräte und
bewegliche Teile beträgt 12 Monate ab Lieferdatum oder in Betriebnahme (z.B.
Einweisung), auf gebrauchte elektr. Geräte und bewegliche Teile gibt es keine
Gewährleistung. Bei Ersatzlieferungen/Umtausch verlängert sich die
Gewährleistungsfrist nicht.
7.2 Bei Einrichtungsgegenständen die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen,
Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche
Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton
und in der Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Bitte beachten Sie: "Holz ist ein lebender Werkstoff, Unterschiede sind
wuchsbedingt ". Auch bei Bezugsmaterial, Lackierungen oder Kunststoff-
Oberflächen können geringe Farbtonunterschiede vorkommen.
Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen
ausgeschlossen. Durch Sonneneinstrahlung verursachte Farbänderungen
(dunkler,gelblicher, etc.) bei Holzprodukten und Kunstleder oder Leder sind nicht zu
verhindern und diesbezügliche Mängelrügen ausgeschlossen.
Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder
Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes
beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer
Beanstandung. Rücksendungen von Möbeln und gelieferten Waren
werden ohne vorherige Absprache und unserem Einverständnis nicht angenommen.
7.3 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und
Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung durch den Kunden/Auftraggeber
beruhen. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware durch
den Kunden/Auftraggeber oder Dritten ohne unsere Zustimmung, heben unsere
Gewährleistung auf.
7.4 Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen wegen Baukörper- und
Baubewegungen keinerlei Gewährleistung. Bitte überprüfen Sie diese
regelmäßig und erneuern Sie diese gegebenenfalls.
8. Abnahme
8.1 Nimmt der Auftraggeber die Einrichtung/Geräte nach Bereitstellung aus einem
anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, so gilt das Werk 5 Tage nach der
Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber,
gleichgültig ob ganz oder teilweise, gilt als Abnahme.
8.2 Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Teilaufträge, die gesondert
abgenommen werden, sowie für einzelne Teile eines Auftrages, die vertragsmäßig
zusammenwirken sollen, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart
sind. In diesem Fall erhält der Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt
Arbeitsunterlagen, die ihm als Information über den jeweiligen Projektstand dienen.
8.3 Die Abnahme ist schriftlich und unverzüglich durchzuführen. Eventuelle
Beanstandungen sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Geringfügige Mängel, die
die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Das Gleiche gilt für formale Fehler, diese werden unverzüglich von der Plan & Bau
Schulzki GmbH beseitigt.
9. Versand und Gefahrenübergang
9.1 Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit
der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Werkstattgeländes, geht die Gefahr auf
den Besteller über.
9.2 Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware vor äußeren
Einflüssen zu schützen (z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden).
10. Qualität aus Deutschland
Unsere Theken und Möbel sind Qualität aus Deutschland. Einbaugeräte,
Einbauten, Sitzmöbel usw. können auch aus internationaler Produktion eingesetzt werden
sind jedoch dann in einer der deutschen Qualität vergleichbaren hochwertigen Ausführung.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines
Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit, um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung
unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert,
verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.
12.2 Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf
eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
12.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall
werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung
bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
12.4 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen
bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung
weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurück zu
geben. Es gelten die Urheberrechtgesetze. Sollten uns durch Mißbrauch Nachteile entstehen,
sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern. Wir behalten uns vor, umfangreiche
Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.
13. Rücktritt des Auftragnehmer
Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese
Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Bestellers Bedenken, so dass die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet
erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um
Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche
vom Besteller zu verlangen. Der Auftragnehmer darf in diesem Falle
die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung
verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht
nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer
ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Auftraggeber
ein Schadenersatzanspruch zusteht. Bis hierhin entstandene Kosten
sind jedenfalls vom Auftraggeber zu begleichen, gleichwohl Planungskosten
wie auch Material-/Herstellungskosten bis zu diesem Zeitpunkt.
14. Rücktritt des Auftraggebers / Bestellers
Kündigt der Besteller vorzeitig den Vertrag so ist der Auftragnehmer
berechtigt mind. 40% der vereinbarten Vertragssumme pauschal in
Rechnung zu stellen, bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten gleichwohl
für Planung wie auch für Material-/Herstellung bis zu diesem Zeitpunkt in
Rechnung zu stellen. Für den Nachweis eines geringeren Kostenaufwands
ist der Besteller verantwortlich. Es gelten hier die Bestimmungen des BGB § 649.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragverhältnis zwischen
dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers.
15.2 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Ahaus bzw.
der Sitz des Auftragnehmers.Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungenzwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
16. Rechtsgültigkeit
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder
anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen
möglichst ähnliche Fassungen treten.
17. Datenschutz
Die Firma Plan & Bau Schulzki GmbH, gastrobau24, erhebt Ihre Daten zum
Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und
vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und
Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und
beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden
gelöscht,
sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung
jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie
gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung
oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen
steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
18. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme
an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir
nicht verpflichtet und werden von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
Stand 09.08.2021
Datenschutz
Rechtshinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsbedingungen
2. Auftragsbestätigung
3. Bauleistungen
4. Leistungen und Lieferungen
5. Zahlungsbedingungen
6. Mängelrügen
7. Haftung und Gewährleistung
8. Abnahme
9. Versand und Gefahrenübergang
10. Qualität aus Deutschland
11. Höhere Gewalt
12. Eigentumsvorbehalt
13. Rücktritt des Auftragnehmer
14. Rücktritt des Auftraggebers /
Bestellers
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16. Rechtsgültigkeit
17. Datenschutz
18. Informationspflicht gem.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(§ 36 VSBG)
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08:00-12:30
13:00-17:15
Freitag
08:00-13:00
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ohne Gewähr, jegliche Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder veraltete
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Telekommunikationsdienstegesetzes (IuTDG) behandelt. Eine Weitergabe von
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erfolgt nicht.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon
abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Bestellung zustande. Mündliche,
fernmündliche und Telefax-Vereinbarungen sind nur
dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
3. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau)
gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B. Vereinbarung
nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
4. Leistungen und Lieferungen
4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen
einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, daß die geschuldeten
Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und
schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben
(z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.).
4.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werkstatt,auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen,
dass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich,
so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis
zu setzen. In jedem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der
Lieferanschrift angegebenen Grundstück.
4.4 Einige Standardmodelle unterliegen einer Mindestbestellmenge,
bitte fragen Sie bei kleineren Losgrößen die Lieferbarkeit an.
4.5 Alle Elektro- und Sanitärinstallationen beziehen sich nur auf die von uns
gelieferten Möbel! Sonstige Anschlüsse sind vor Ort durch das Fachunternehmen
zu überprüfen und gegebenenfalls auszuführen. Für die Richtigkeit der Ausführung
übernimmt jedenfalls das beauftragte Fachunternehmen (Elektro/Sanitär) die
Verantwortung. Alle Maße und Richtigkeiten der Angaben sind bauseits zu prüfen!
Auch bei eventuell von uns ausgeführten Anschlußarbeiten hat das
Fachunternehmen diese abschließend zu prüfen und hierfür die Gewährleistung
zu übernehmen!
4.6 Eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten
oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die
Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer
Preissteigerung von mehr als fünf Prozent einzelner Positionen aus einem Vertrag
kann der Kunde von diesen Positionen aus dem Vertrag zurücktreten.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar
netto Kasse, ohne Skontoabzug, ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei
Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Erstgeschäfte nur gegen Vorkasse!
Wird die Zahlungsfrist überschritten, so ist der Verkäufer berechtigt,
ohne weitere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an die gesetzlichen
Verzugszinsen, mindestens aber 5 % Zinsen jährlich über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen.
Bei Vertragsabschluß anerkannte Preise sind dann zu ändern, wenn
die Rohstoffpreise während der Auftragsausführung um mehr als 5% steigen
oder fallen.
6. Mängelrügen
Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und
unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang
der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen 3 Tagen
schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach
unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch
Neulieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung,
Minderung und Schadenersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten
Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von
der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung
und endet bei Bauleistungen nach 4 Jahren, ansonsten gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung auf neue elektrische Geräte und
bewegliche Teile beträgt 12 Monate ab Lieferdatum oder in Betriebnahme (z.B.
Einweisung), auf gebrauchte elektr. Geräte und bewegliche Teile gibt es keine
Gewährleistung. Bei Ersatzlieferungen/Umtausch verlängert sich die
Gewährleistungsfrist nicht.
7.2 Bei Einrichtungsgegenständen die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen,
Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche
Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton
und in der Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Bitte beachten Sie: "Holz ist ein lebender Werkstoff, Unterschiede sind
wuchsbedingt ". Auch bei Bezugsmaterial, Lackierungen oder Kunststoff-
Oberflächen können geringe Farbtonunterschiede vorkommen.
Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen
ausgeschlossen. Durch Sonneneinstrahlung verursachte Farbänderungen
(dunkler,gelblicher, etc.) bei Holzprodukten und Kunstleder oder Leder sind nicht zu
verhindern und diesbezügliche Mängelrügen ausgeschlossen.
Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder
Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes
beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer
Beanstandung. Rücksendungen von Möbeln und gelieferten Waren
werden ohne vorherige Absprache und unserem Einverständnis nicht angenommen.
7.3 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und
Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung durch den Kunden/Auftraggeber
beruhen. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware durch
den Kunden/Auftraggeber oder Dritten ohne unsere Zustimmung, heben unsere
Gewährleistung auf.
7.4 Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen wegen Baukörper- und
Baubewegungen keinerlei Gewährleistung. Bitte überprüfen Sie diese
regelmäßig und erneuern Sie diese gegebenenfalls.
8. Abnahme
8.1 Nimmt der Auftraggeber die Einrichtung/Geräte nach Bereitstellung aus einem
anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, so gilt das Werk 5 Tage nach der
Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber,
gleichgültig ob ganz oder teilweise, gilt als Abnahme.
8.2 Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Teilaufträge, die gesondert
abgenommen werden, sowie für einzelne Teile eines Auftrages, die vertragsmäßig
zusammenwirken sollen, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart
sind. In diesem Fall erhält der Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt
Arbeitsunterlagen, die ihm als Information über den jeweiligen Projektstand dienen.
8.3 Die Abnahme ist schriftlich und unverzüglich durchzuführen. Eventuelle
Beanstandungen sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Geringfügige Mängel, die
die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Das Gleiche gilt für formale Fehler, diese werden unverzüglich von der Plan & Bau
Schulzki GmbH beseitigt.
9. Versand und Gefahrenübergang
9.1 Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit
der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Werkstattgeländes, geht die Gefahr auf
den Besteller über.
9.2 Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware vor äußeren
Einflüssen zu schützen (z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden).
10. Qualität aus Deutschland
Unsere Theken und Möbel sind Qualität aus Deutschland. Einbaugeräte,
Einbauten, Sitzmöbel usw. können auch aus internationaler Produktion eingesetzt werden
sind jedoch dann in einer der deutschen Qualität vergleichbaren hochwertigen Ausführung.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines
Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit, um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung
unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert,
verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.
12.2 Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf
eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
12.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall
werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung
bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
12.4 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen
bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung
weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurück zu
geben. Es gelten die Urheberrechtgesetze. Sollten uns durch Mißbrauch Nachteile entstehen,
sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern. Wir behalten uns vor, umfangreiche
Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.
13. Rücktritt des Auftragnehmer
Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese
Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Bestellers Bedenken, so dass die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet
erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um
Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche
vom Besteller zu verlangen. Der Auftragnehmer darf in diesem Falle
die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung
verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht
nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer
ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Auftraggeber
ein Schadenersatzanspruch zusteht. Bis hierhin entstandene Kosten
sind jedenfalls vom Auftraggeber zu begleichen, gleichwohl Planungskosten
wie auch Material-/Herstellungskosten bis zu diesem Zeitpunkt.
14. Rücktritt des Auftraggebers / Bestellers
Kündigt der Besteller vorzeitig den Vertrag so ist der Auftragnehmer
berechtigt mind. 40% der vereinbarten Vertragssumme pauschal in
Rechnung zu stellen, bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten gleichwohl
für Planung wie auch für Material-/Herstellung bis zu diesem Zeitpunkt in
Rechnung zu stellen. Für den Nachweis eines geringeren Kostenaufwands
ist der Besteller verantwortlich. Es gelten hier die Bestimmungen des BGB § 649.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragverhältnis zwischen
dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers.
15.2 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Ahaus bzw.
der Sitz des Auftragnehmers.Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungenzwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
16. Rechtsgültigkeit
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder
anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen
möglichst ähnliche Fassungen treten.
17. Datenschutz
Die Firma Plan & Bau Schulzki GmbH, gastrobau24, erhebt Ihre Daten zum
Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und
vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und
Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und
beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden
gelöscht,
sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung
jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie
gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung
oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen
steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
18. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme
an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir
nicht verpflichtet und werden von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
Stand 09.08.2021
Datenschutz
Rechtshinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsbedingungen
2. Auftragsbestätigung
3. Bauleistungen
4. Leistungen und Lieferungen
5. Zahlungsbedingungen
6. Mängelrügen
7. Haftung und Gewährleistung
8. Abnahme
9. Versand und Gefahrenübergang
10. Qualität aus Deutschland
11. Höhere Gewalt
12. Eigentumsvorbehalt
13. Rücktritt des Auftragnehmer
14. Rücktritt des Auftraggebers /
Bestellers
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16. Rechtsgültigkeit
17. Datenschutz
18. Informationspflicht gem.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(§ 36 VSBG)
Rechtshinweise/AGB
Öffungszeiten:
Montag-Donnerstag
08:00-12:30
13:00-17:15
Freitag
08:00-13:00
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Alle auf dieser Webseite erhobenen Daten werden entsprechend den Vorschriften
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1. Auftragsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon
abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Bestellung zustande. Mündliche,
fernmündliche und Telefax-Vereinbarungen sind nur
dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
3. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau)
gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B. Vereinbarung
nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
4. Leistungen und Lieferungen
4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen
einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, daß die geschuldeten
Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und
schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben
(z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.).
4.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werkstatt,auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen,
dass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich,
so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis
zu setzen. In jedem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der
Lieferanschrift angegebenen Grundstück.
4.4 Einige Standardmodelle unterliegen einer Mindestbestellmenge,
bitte fragen Sie bei kleineren Losgrößen die Lieferbarkeit an.
4.5 Alle Elektro- und Sanitärinstallationen beziehen sich nur auf die von uns
gelieferten Möbel! Sonstige Anschlüsse sind vor Ort durch das Fachunternehmen
zu überprüfen und gegebenenfalls auszuführen. Für die Richtigkeit der Ausführung
übernimmt jedenfalls das beauftragte Fachunternehmen (Elektro/Sanitär) die
Verantwortung. Alle Maße und Richtigkeiten der Angaben sind bauseits zu prüfen!
Auch bei eventuell von uns ausgeführten Anschlußarbeiten hat das
Fachunternehmen diese abschließend zu prüfen und hierfür die Gewährleistung
zu übernehmen!
4.6 Eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten
oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die
Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer
Preissteigerung von mehr als fünf Prozent einzelner Positionen aus einem Vertrag
kann der Kunde von diesen Positionen aus dem Vertrag zurücktreten.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar
netto Kasse, ohne Skontoabzug, ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei
Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Erstgeschäfte nur gegen Vorkasse!
Wird die Zahlungsfrist überschritten, so ist der Verkäufer berechtigt,
ohne weitere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an die gesetzlichen
Verzugszinsen, mindestens aber 5 % Zinsen jährlich über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen.
Bei Vertragsabschluß anerkannte Preise sind dann zu ändern, wenn
die Rohstoffpreise während der Auftragsausführung um mehr als 5% steigen
oder fallen.
6. Mängelrügen
Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und
unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang
der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen 3 Tagen
schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach
unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch
Neulieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung,
Minderung und Schadenersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten
Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von
der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung
und endet bei Bauleistungen nach 4 Jahren, ansonsten gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung auf neue elektrische Geräte und
bewegliche Teile beträgt 12 Monate ab Lieferdatum oder in Betriebnahme (z.B.
Einweisung), auf gebrauchte elektr. Geräte und bewegliche Teile gibt es keine
Gewährleistung. Bei Ersatzlieferungen/Umtausch verlängert sich die
Gewährleistungsfrist nicht.
7.2 Bei Einrichtungsgegenständen die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen,
Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche
Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton
und in der Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Bitte beachten Sie: "Holz ist ein lebender Werkstoff, Unterschiede sind
wuchsbedingt ". Auch bei Bezugsmaterial, Lackierungen oder Kunststoff-
Oberflächen können geringe Farbtonunterschiede vorkommen.
Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen
ausgeschlossen. Durch Sonneneinstrahlung verursachte Farbänderungen
(dunkler,gelblicher, etc.) bei Holzprodukten und Kunstleder oder Leder sind nicht zu
verhindern und diesbezügliche Mängelrügen ausgeschlossen.
Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder
Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes
beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer
Beanstandung. Rücksendungen von Möbeln und gelieferten Waren
werden ohne vorherige Absprache und unserem Einverständnis nicht angenommen.
7.3 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und
Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung durch den Kunden/Auftraggeber
beruhen. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware durch
den Kunden/Auftraggeber oder Dritten ohne unsere Zustimmung, heben unsere
Gewährleistung auf.
7.4 Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen wegen Baukörper- und
Baubewegungen keinerlei Gewährleistung. Bitte überprüfen Sie diese
regelmäßig und erneuern Sie diese gegebenenfalls.
8. Abnahme
8.1 Nimmt der Auftraggeber die Einrichtung/Geräte nach Bereitstellung aus einem
anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, so gilt das Werk 5 Tage nach der
Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber,
gleichgültig ob ganz oder teilweise, gilt als Abnahme.
8.2 Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Teilaufträge, die gesondert
abgenommen werden, sowie für einzelne Teile eines Auftrages, die vertragsmäßig
zusammenwirken sollen, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart
sind. In diesem Fall erhält der Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt
Arbeitsunterlagen, die ihm als Information über den jeweiligen Projektstand dienen.
8.3 Die Abnahme ist schriftlich und unverzüglich durchzuführen. Eventuelle
Beanstandungen sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Geringfügige Mängel, die
die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Das Gleiche gilt für formale Fehler, diese werden unverzüglich von der Plan & Bau
Schulzki GmbH beseitigt.
9. Versand und Gefahrenübergang
9.1 Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit
der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Werkstattgeländes, geht die Gefahr auf
den Besteller über.
9.2 Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware vor äußeren
Einflüssen zu schützen (z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden).
10. Qualität aus Deutschland
Unsere Theken und Möbel sind Qualität aus Deutschland. Einbaugeräte,
Einbauten, Sitzmöbel usw. können auch aus internationaler Produktion eingesetzt werden
sind jedoch dann in einer der deutschen Qualität vergleichbaren hochwertigen Ausführung.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines
Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit, um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung
unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert,
verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.
12.2 Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf
eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
12.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall
werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung
bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
12.4 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen
bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung
weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurück zu
geben. Es gelten die Urheberrechtgesetze. Sollten uns durch Mißbrauch Nachteile entstehen,
sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern. Wir behalten uns vor, umfangreiche
Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.
13. Rücktritt des Auftragnehmer
Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese
Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Bestellers Bedenken, so dass die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet
erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um
Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche
vom Besteller zu verlangen. Der Auftragnehmer darf in diesem Falle
die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung
verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht
nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer
ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Auftraggeber
ein Schadenersatzanspruch zusteht. Bis hierhin entstandene Kosten
sind jedenfalls vom Auftraggeber zu begleichen, gleichwohl Planungskosten
wie auch Material-/Herstellungskosten bis zu diesem Zeitpunkt.
14. Rücktritt des Auftraggebers / Bestellers
Kündigt der Besteller vorzeitig den Vertrag so ist der Auftragnehmer
berechtigt mind. 40% der vereinbarten Vertragssumme pauschal in
Rechnung zu stellen, bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten gleichwohl
für Planung wie auch für Material-/Herstellung bis zu diesem Zeitpunkt in
Rechnung zu stellen. Für den Nachweis eines geringeren Kostenaufwands
ist der Besteller verantwortlich. Es gelten hier die Bestimmungen des BGB § 649.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragverhältnis zwischen
dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers.
15.2 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Ahaus bzw.
der Sitz des Auftragnehmers.Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungenzwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
16. Rechtsgültigkeit
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder
anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen
möglichst ähnliche Fassungen treten.
17. Datenschutz
Die Firma Plan & Bau Schulzki GmbH, gastrobau24, erhebt Ihre Daten zum
Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und
vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und
Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und
beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden
gelöscht,
sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung
jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie
gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung
oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen
steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
18. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme
an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir
nicht verpflichtet und werden von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
Stand 09.08.2021
Datenschutz
Rechtshinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsbedingungen
2. Auftragsbestätigung
3. Bauleistungen
4. Leistungen und Lieferungen
5. Zahlungsbedingungen
6. Mängelrügen
7. Haftung und Gewährleistung
8. Abnahme
9. Versand und Gefahrenübergang
10. Qualität aus Deutschland
11. Höhere Gewalt
12. Eigentumsvorbehalt
13. Rücktritt des Auftragnehmer
14. Rücktritt des Auftraggebers /
Bestellers
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16. Rechtsgültigkeit
17. Datenschutz
18. Informationspflicht gem.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(§ 36 VSBG)
Rechtshinweise/AGB
Öffungszeiten:
Montag-Donnerstag
08:00-12:30
13:00-17:15
Freitag
08:00-13:00
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Master Esch 19 | D-48691 Vreden
Telefon: +49 2564 950055 | E-Mail:
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24
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alle sonstigen Bestandteile dieser Webseite sind
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Sämtliche Informationen und Daten, ihre Nutzung sowie sämtliche mit der Webseite
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Unterlassen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, unter Ausschluss von
internationalem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Vreden.
Datenschutz
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des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) und des Informations- und
Telekommunikationsdienstegesetzes (IuTDG) behandelt. Eine Weitergabe von
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von allen Inhalten aller fremden Seiten und machen uns ihre Inhalte nicht zu eigen.
© 2010 Plan & Bau Schulzki GmbH
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info@gastrobau24.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon
abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
2. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Bestellung zustande. Mündliche,
fernmündliche und Telefax-Vereinbarungen sind nur
dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.
3. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau)
gelten die schriftlichen Vereinbarungen. Ausnahmen (z.B. Vereinbarung
nach VOB) bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
4. Leistungen und Lieferungen
4.1 Wir bemühen uns, die von uns genannten Termine und Fristen
einzuhalten, müssen uns jedoch vorbehalten, daß die geschuldeten
Leistungen verzögert werden können, durch zwingende und
schwerwiegende Umstände, die wir nicht zu vertreten haben
(z.B. Arbeitskämpfe, Vorleistungen Dritter, usw.).
4.2 Die Versendung und Lieferung einer Ware durch einen Dritten erfolgt,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab Werkstatt,auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4.3 Der Auftraggeber hat die Pflicht den Erfüllungsort so zu beschaffen,
dass ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist. Ist dies nicht möglich,
so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer schriftlich in Kenntnis
zu setzen. In jedem Fall endet die normale Leistungspflicht auf dem in der
Lieferanschrift angegebenen Grundstück.
4.4 Einige Standardmodelle unterliegen einer Mindestbestellmenge,
bitte fragen Sie bei kleineren Losgrößen die Lieferbarkeit an.
4.5 Alle Elektro- und Sanitärinstallationen beziehen sich nur auf die von uns
gelieferten Möbel! Sonstige Anschlüsse sind vor Ort durch das Fachunternehmen
zu überprüfen und gegebenenfalls auszuführen. Für die Richtigkeit der Ausführung
übernimmt jedenfalls das beauftragte Fachunternehmen (Elektro/Sanitär) die
Verantwortung. Alle Maße und Richtigkeiten der Angaben sind bauseits zu prüfen!
Auch bei eventuell von uns ausgeführten Anschlußarbeiten hat das
Fachunternehmen diese abschließend zu prüfen und hierfür die Gewährleistung
zu übernehmen!
4.6 Eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten
oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die
Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer
Preissteigerung von mehr als fünf Prozent einzelner Positionen aus einem Vertrag
kann der Kunde von diesen Positionen aus dem Vertrag zurücktreten.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in bar
netto Kasse, ohne Skontoabzug, ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei
Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Erstgeschäfte nur gegen Vorkasse!
Wird die Zahlungsfrist überschritten, so ist der Verkäufer berechtigt,
ohne weitere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an die gesetzlichen
Verzugszinsen, mindestens aber 5 % Zinsen jährlich über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen.
Bei Vertragsabschluß anerkannte Preise sind dann zu ändern, wenn
die Rohstoffpreise während der Auftragsausführung um mehr als 5% steigen
oder fallen.
6. Mängelrügen
Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und
unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang
der Lieferung, bzw. nach Beendigung der Montage, binnen 3 Tagen
schriftlich mitzuteilen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so erfolgt nach
unserer Wahl die Behebung des Mangels oder Ersatzleistung durch
Neulieferung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung,
Minderung und Schadenersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten
Ware heben unsere Ersatzpflicht auf. Mängelrügen entbinden nicht von
der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme der Lieferung
und endet bei Bauleistungen nach 4 Jahren, ansonsten gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung auf neue elektrische Geräte und
bewegliche Teile beträgt 12 Monate ab Lieferdatum oder in Betriebnahme (z.B.
Einweisung), auf gebrauchte elektr. Geräte und bewegliche Teile gibt es keine
Gewährleistung. Bei Ersatzlieferungen/Umtausch verlängert sich die
Gewährleistungsfrist nicht.
7.2 Bei Einrichtungsgegenständen die aufgrund von Zeichnungen, Vorlagen,
Modellen, Musterstücken oder Abbildungen bestellt werden, sind nicht erhebliche
Abweichungen in der Formgestaltung und in den Abmessungen, im Farbton
und in der Holzstruktur erlaubt und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Bitte beachten Sie: "Holz ist ein lebender Werkstoff, Unterschiede sind
wuchsbedingt ". Auch bei Bezugsmaterial, Lackierungen oder Kunststoff-
Oberflächen können geringe Farbtonunterschiede vorkommen.
Insbesondere bei Nachlieferungen sind diesbezüglich Mängelrügen
ausgeschlossen. Durch Sonneneinstrahlung verursachte Farbänderungen
(dunkler,gelblicher, etc.) bei Holzprodukten und Kunstleder oder Leder sind nicht zu
verhindern und diesbezügliche Mängelrügen ausgeschlossen.
Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder
Funktionstüchtigkeit, noch den Wert des bestellten Gegenstandes
beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer
Beanstandung. Rücksendungen von Möbeln und gelieferten Waren
werden ohne vorherige Absprache und unserem Einverständnis nicht angenommen.
7.3 Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und
Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung durch den Kunden/Auftraggeber
beruhen. Eigenmächtige Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware durch
den Kunden/Auftraggeber oder Dritten ohne unsere Zustimmung, heben unsere
Gewährleistung auf.
7.4 Silikonfugen sind Wartungsfugen und unterliegen wegen Baukörper- und
Baubewegungen keinerlei Gewährleistung. Bitte überprüfen Sie diese
regelmäßig und erneuern Sie diese gegebenenfalls.
8. Abnahme
8.1 Nimmt der Auftraggeber die Einrichtung/Geräte nach Bereitstellung aus einem
anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, so gilt das Werk 5 Tage nach der
Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung des Werkes durch den Auftraggeber,
gleichgültig ob ganz oder teilweise, gilt als Abnahme.
8.2 Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Teilaufträge, die gesondert
abgenommen werden, sowie für einzelne Teile eines Auftrages, die vertragsmäßig
zusammenwirken sollen, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart
sind. In diesem Fall erhält der Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt
Arbeitsunterlagen, die ihm als Information über den jeweiligen Projektstand dienen.
8.3 Die Abnahme ist schriftlich und unverzüglich durchzuführen. Eventuelle
Beanstandungen sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Geringfügige Mängel, die
die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Das Gleiche gilt für formale Fehler, diese werden unverzüglich von der Plan & Bau
Schulzki GmbH beseitigt.
9. Versand und Gefahrenübergang
9.1 Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit
der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Werkstattgeländes, geht die Gefahr auf
den Besteller über.
9.2 Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Käufer die Ware vor äußeren
Einflüssen zu schützen (z.B. Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden).
10. Qualität aus Deutschland
Unsere Theken und Möbel sind Qualität aus Deutschland. Einbaugeräte,
Einbauten, Sitzmöbel usw. können auch aus internationaler Produktion eingesetzt werden
sind jedoch dann in einer der deutschen Qualität vergleichbaren hochwertigen Ausführung.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Arbeit, auch innerhalb eines
Verzuges einer Lieferung oder Montagetätigkeit, um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Unsere Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung
unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, unser Eigentum. Diese können weder veräußert,
verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden.
12.2 Der Kunde/Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf
eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
12.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen
Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall
werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung
bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
12.4 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen
bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung
weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht
werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurück zu
geben. Es gelten die Urheberrechtgesetze. Sollten uns durch Mißbrauch Nachteile entstehen,
sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern. Wir behalten uns vor, umfangreiche
Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.
13. Rücktritt des Auftragnehmer
Bei Vertragsabschluß wird die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich gegen diese
Annahme später hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Bestellers Bedenken, so dass die Ansprüche des Auftragnehmers gefährdet
erscheinen, hat dieser das Recht die Leistungen Zug um
Zug zu erbringen oder eine Sicherstellung innerhalb einer Woche
vom Besteller zu verlangen. Der Auftragnehmer darf in diesem Falle
die Ausführung des Auftrages unterbrechen und die sofortige Abrechnung
verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht
nach oder stellt er keine Sicherheiten, so kann der Auftragnehmer
ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Auftraggeber
ein Schadenersatzanspruch zusteht. Bis hierhin entstandene Kosten
sind jedenfalls vom Auftraggeber zu begleichen, gleichwohl Planungskosten
wie auch Material-/Herstellungskosten bis zu diesem Zeitpunkt.
14. Rücktritt des Auftraggebers / Bestellers
Kündigt der Besteller vorzeitig den Vertrag so ist der Auftragnehmer
berechtigt mind. 40% der vereinbarten Vertragssumme pauschal in
Rechnung zu stellen, bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten gleichwohl
für Planung wie auch für Material-/Herstellung bis zu diesem Zeitpunkt in
Rechnung zu stellen. Für den Nachweis eines geringeren Kostenaufwands
ist der Besteller verantwortlich. Es gelten hier die Bestimmungen des BGB § 649.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragverhältnis zwischen
dem Verkäufer und dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers.
15.2 Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Ahaus bzw.
der Sitz des Auftragnehmers.Für diese Geschäftsbedingungen und die
gesamten Rechtsbeziehungenzwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
16. Rechtsgültigkeit
Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit von einzelnen dieser oder
anderer Vertragsbedingungen lassen die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen sollen
möglichst ähnliche Fassungen treten.
17. Datenschutz
Die Firma Plan & Bau Schulzki GmbH, gastrobau24, erhebt Ihre Daten zum
Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und
vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und
Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und
beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden
gelöscht,
sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung
jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie
gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung
oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen
steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
18. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme
an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir
nicht verpflichtet und werden von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
Stand 09.08.2021
Datenschutz
Rechtshinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsbedingungen
2. Auftragsbestätigung
3. Bauleistungen
4. Leistungen und Lieferungen
5. Zahlungsbedingungen
6. Mängelrügen
7. Haftung und Gewährleistung
8. Abnahme
9. Versand und Gefahrenübergang
10. Qualität aus Deutschland
11. Höhere Gewalt
12. Eigentumsvorbehalt
13. Rücktritt des Auftragnehmer
14. Rücktritt des Auftraggebers /
Bestellers
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16. Rechtsgültigkeit
17. Datenschutz
18. Informationspflicht gem.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(§ 36 VSBG)
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Rechtshinweise/AGB
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